Beschwerdemanagement für Teilnehmende

Jedes Anliegen unserer Teilnehmenden wird sorgfältig und individuell bearbeitet. Dabei gehen wir vertraulich, fair und lösungsorientiert vor.

Sonja Nultsch steht mit ihrer Expertise und Erfahrung als Ansprechpartnerin zur Verfügung.

BeschwerdemanagementBeschwerde am SRH Berufsbildungswerk Neckargemünd

Eine Beschwerde ist gegeben, wenn ein bereits festgestellter Mangel in der Leistungserbringung nicht oder nicht zeitgemäß beseitigt wurde. 

Dies bedeutet, dass ein erkannter Mangel nicht gleich eine Beschwerde darstellt, weil dieser bekannt ist oder durch einen Fehler entstanden ist. Der Mangel muss vorher vom Beschwerdeführer angezeigt worden sein oder dem BBWN durch andere Informationsquellen bekannt gewesen sein. 

Unzufrieden oder ein Unwohlbefinden ist von einer Beschwerde zu unterscheiden, wird aber natürlich ernst genommen und mit den betroffenen Bereichen kommuniziert. 

Bei jedem Anliegen arbeiten wir eng mit unserer Teilnehmendenvertretung zusammen, um eine Lösung für die jewielige Situation zu finden. 

Zwei Damen unterhalten sich in einem Therapiegespräch miteinander im SRH Berufsbildungswerk Neckargemünd.

Grundsätze des Beschwerdemanagements

  • Vermittlung: Die Beschwerdemanagerinnen und -manager übernehmen die Aufgabe der Vermittlung, indem sie die Beschwerde sorgfältig analysieren und eine konstruktive Lösung anstreben. Dabei kann es gelegentlich ausreichen, gezielte Informationen bereitzustellen oder die Betroffenen an spezialisierte Beratungsstellen zu verweisen. Häufig erfordert das Beschwerdemanagement jedoch mehrere Gespräche mit allen beteiligten Parteien, um zu einer Problemlösung zu gelangen.

  • Neutralität und Transparenz: Die Beschwerdemanagerinnen und -manager verpflichten sich, die Anliegen aus einer neutralen Perspektive zu behandeln und nehmen keine einseitigen Positionen ein. Sie sorgen für Transparenz für alle beteiligten Parteien und informieren diese regelmäßig über den aktuellen Stand des Verfahrens.

  • Vertraulichkeit: In einem Beschwerdeverfahren wird höchste Vertraulichkeit für alle Beteiligten gewährleistet. Die Beschwerdemanagerinnen und -manager geben keine personenbezogenen Informationen weiter, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Einwilligung vor. Diese Vertraulichkeit gilt auch über den Abschluss des individuellen Beschwerdefalls hinaus.

FAQ's

Wird meine Beschwerde vertraulich behandelt?

Wir legen großen Wert auf den Schutz persönlichen Informationen. Alle bereitgestellten Informationen werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Wir halten uns an die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Ihre persönlichen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. 

Ich befürchte Nachteile, wenn ich mich beschwere.

Wir verstehen, dass Bedenken bestehen, aber basierend auf unseren Erfahrungen sind diese unbegründet. Wir behandeln alle Anfragen mit absoluter Vertraulichkeit. 

Als Beschwerdemanagement-Team ist es unsere Aufgabe zu helfen und eine zufriedenstellende Lösung zu finden. Unser Ziel ist es, eine faire Lösung zu finden. Sollten dennoch Bedenken bestehen, können wir gerne darüber sprechen und gemeinsam nach geeigneten Lösungen suchen. 

Kann ich mich anonym beschweren?

Als Vertrauensstelle garantieren wir Vertraulichkeit, sodass eine anonyme Anfrage an das Beschwerdemanagement nicht notwendig ist.

Hat das Beschwerdemanagement Sprechzeiten, in denen ich vorbeikommen kann?

Klassische Sprechzeiten haben wir nicht. Es kann gerne ein Termin per E-Mail oder Telefon mit Sonja Nultsch vereinbart werden.