Plane deine Zukunft gemeinsam mit uns
Berufsbildungswerke wie das der SRH in Neckargemünd ermöglichen jungen Erwachsenen mit speziellem Förderbedarf den Einstieg ins Arbeitsleben. Wir bieten dir dafür eine Berufsvorbereitung oder den direkten Einstieg in die Ausbildung.
Deine Teilhabe am Arbeitsleben
Ein Berufsbildungswerk ist durch die Agentur für Arbeit oder einen ähnlichen Kostenträger beauftragt, eine berufliche Rehabilitation, Teilhabe am Arbeitsleben – also eine Ausbildung oder Berufsvorbereitung - durchzuführen.
Gesetzliche VoraussetzungenKannst auch du unser Angebot in Anspruch nehmen?
Das Sozialgesetz legt fest: Eine Maßnahme im Berufsbildungswerk können Menschen in Anspruch nehmen, die aufgrund ihres Förderbedarfs nach §§ 19, SGB III und 2, SGB IX nicht nur vorübergehend, sondern über einen längeren Zeitraum (mindestens sechs Monate) auf Unterstützung angewiesen sind und deshalb Hilfe zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigen.
Wer entscheidet? Ob ein Anspruch für dich besteht, muss durch den Kostenträger (das ist in der Regel die Agentur für Arbeit) festgestellt und bewilligt werden.
Passt dieses Angebot auf deine Lebenssituation? Ziel einer Bildungsmaßnahme in einem Berufsbildungswerk ist die dauerhafte Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt. Deshalb haben die Interessenten in einem Berufsbildungswerk in der Regel noch keine abgeschlossene Berufsausbildung.
Wo kann deine Maßnahme durchgeführt werden? Du bist bei der Auswahl deines Berufsbildungswerks frei und nicht an Bundeslandgrenzen gebunden. Das regelt das Mitbestimmungsrecht im Sozialgesetzbuch.
Ganz konkretDein Weg zu uns
- Zunächst musst du einen schriftlichen Antrag bei deinem Kostenträger einreichen. Der Antrag kann formlos gestellt werden. Zuständig für deinen Antrag ist immer der Kostenträger an deinem Wohnort – zum Beispiel die Berufsberatung für Behinderte oder das Reha-Team der Agentur für Arbeit.
- Innerhalb von 14 Tagen erhältst du als Antragsteller:in einen schriftlichen Bescheid, innerhalb der nächsten 3 Monate wird über deinen Förderungsantrag entschieden.
- Zur Entscheidungsfindung setzt die Agentur für Arbeit in der Regel ein bis zwei Beratungsgespräche mit dir an. Zudem wird ein ärztliches und psychologisches Gutachten erstellt.
- Alle Bescheide erhältst du als Antragsteller:in in schriftlicher Form. Sollte der Bescheid nicht deinen Vorstellungen entsprechen, kannst du Widerspruch einlegen oder den Bescheid auch kostenlos erstinstanzlich vor dem Sozialgericht anfechten.
Pauls Weg ins Berufsbildungswerk Neckargemünd
Paul ist 22 Jahre alt und hat eine diagnostizierte psychische Erkrankung. Nach einem guten Realschulabschluss startet er in die Ausbildung bei einem Maschinenbauunternehmen. Seine Ausbildung wird jedoch noch in der Probezeit beendet. Paul sucht nach einer Möglichkeit, trotz seines Handicaps eine Ausbildung zu machen.
Pauls Erlebnis verdeutlicht einen von verschiedenen möglichen Wegen, auf denen junge Menschen bei uns im SRH Berufsbildungswerk Neckargemünd ihre Ausbildung oder Berufsvorbereitung starten.
Dank hauseigener therapeutischer, medizinischer und sozialpädagogischer Fachunterstützung schaffen über 98% unserer Auszubildenden ihren Abschluss.
SGB IX § 51 Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation
(1) Leistungen werden durch Berufsbildungswerke, Berufsförderungswerke und vergleichbare Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation ausgeführt, wenn Art oder Schwere der Behinderung der Leistungsberechtigten oder die Sicherung des Erfolges die besonderen Hilfen dieser Einrichtungen erforderlich machen.
Wichtig für dich zu wissen:Welcher Träger kommt für deine Maßnahme im Berufsbildungswerk auf
Der Gesetzgeber legt im Sozialgesetzbuch (§ 6 SGB IX) die Kostenträger fest, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben finanzieren können. Dies sind unter anderem:
- Die Bundesagentur für Arbeit, bei jungen Menschen vor einer abgeschlossenen beruflichen Erstausbildung
- Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte)
- Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
- Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (z. B. Berufsgenossenschaften, Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand), wenn die Behinderung durch einen Arbeitsunfall im Betrieb, einen Unfall in der Schule oder auf dem Weg dorthin entstanden ist oder im Fall einer Berufskrankheit
Vereinbare einen unverbindlichen BeratungsterminLass dich beraten
Du bist dir noch nicht sicher in welche Richtung es für dich gehen soll? Du möchtest dich gerne unverbindlich über deine Optionen bei uns am Berufsbildungswerk informieren? Wir freuen uns auf deinen Anruf oder E-Mail.