FAQ

Eine Person geht vor einer roten Wand und schaut auf ihr Telefon.

Du hast Fragen? Wir haben die Antworten!

Welche Voraussetzungen gibt es für eine Anmeldung im BBWN?

Damit eine Aufnahme in das SRH Berufsbildungswerk Neckargemünd möglich ist, sollte dir ein Förderbedarf attestiert worden sein, der meist aus körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen entsteht. Daraus ergibt sich ein Reha-Status, den der Kostenträger festlegt. Außerdem solltest du noch keine Erstausbildung abgeschlossen haben.

Wie läuft meine Anmeldung genau ab?

Die Anmeldung für eine BvB (Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme) oder eine Ausbildung erfolgt über deinen Kostenträger. Danach nehmen wir Kontakt zu dir auf und starten den Aufnahmeprozess. Du bekommst unsere Anmeldeunterlagen und wir führen ein Vorgespräch online oder vor Ort durch.

Welche Unterlagen brauche ich für meine Anmeldung?

Für die Aufnahme in unser Berufsbildungswerk benötigen wir deine Zeugnisse. Wenn vorhanden, kannst du auch ärztliche Berichte beilegen. Deine persönlichen Daten trägst du in den zugesandten Anmeldeunterlagen ein.

Zwei junge Damen nutzen gemeinsam AR-Brillen im Technological Education Center des SRH Berufsbildungswerks Neckargemünd.

Maßnahme & Ausbildung

Gibt es noch freie Plätze?

Am besten fragst du direkt beim Team Aufnahme nach. Je nach Ausbildungsberuf kann es Wartelisten geben, deshalb lohnt es sich, frühzeitig Kontakt aufzunehmen: aufnahme.bbwn@srh.de

Wie groß sind die Gruppen in der Ausbildung oder BvB?

Unsere Gruppen im Berufsbildungswerk sind klein: meist zwischen 6 und 14 Teilnehmenden. So ist eine individuelle Betreuung möglich. Die genaue Gruppengröße hängt vom gewählten Ausbildungsberuf ab.

Wie läuft die Maßnahme ab? Nur schulisch?

Bei uns wechseln sich Praxis und Berufsschule ab. Ab dem 2. Ausbildungsjahr machst du in den meisten Berufen Praktika, es gibt auch die Möglichkeit, am VamB-Programm, der verzahnten Ausbildungs mit Berufsbildungswerken, teilzunehmen. Hier findest du weitere Infos zu deinen Praktikamöglichkeiten.

Wann starten die Maßnahmen?

  • Ausbildungsberufe mit externer Berufsschule: 1. September
  • Ausbildungsberufe mit Berufsschule vor Ort: Ende September
  • BvB: Start im September, teilweise auch unterjährig möglich

Wie lange gehen die Maßnahmen?

  • Ausbildung: zwischen 2 und 3,5 Jahren
  • BvB: ca. 1 Jahr (kann verkürzt oder verlängert werden)
  • Arbeitserprobung / Eignungsabklärung: 4 bis 12 Wochen

Von wann bis wann ist tagsüber Unterricht?

Unterricht und Ausbildungszeiten im Berufsbildungswerk sind i. d. R. zwischen 7:30 und 16:30 Uhr, freitags bis ca. 13 Uhr. Die genauen Zeiten hängen von Ausbildungs- oder Schulform ab.

Geht die Ausbildung/BvB auch in Teilzeit?

Die BvB kannst du vorübergehend in Teilzeit beginnen, später läuft sie in Vollzeit weiter. Eine Ausbildung im Berufsbildungswerk geht nur in Vollzeit.

Ein Mann und eine Frau sitzen an einem Schreibtisch, der Mann lächelt und schaut in die Kamera.

Wohnen & Betreuung

Wie werde ich im Wohnen/in der Ausbildung betreut?

Im Berufsbildungswerk wirst du während deiner gesamten Ausbildung umfassend unterstützt. Dazu gehören:

  • Ausbilderinnen und Ausbilder, die dich in deinem gewählten Beruf fachlich anleiten und beim Lernen begleiten.
  • Lehrerinnen und Lehrer, die den Berufsschulunterricht übernehmen und auf deine individuellen Lernbedarfe eingehen.
  • Ausbildungsbegleitende Dienste wie Sozialpädagog:innen und Psycholog:innen, die dich bei persönlichen, schulischen oder gesundheitlichen Fragen unterstützen.
  • Medizinische und therapeutische Angebote, die – je nach Bedarf – zur Verfügung stehen, z. B. Ergotherapie, Logopädie oder Physiotherapie.
  • Wohn- und Freizeitbereich (falls du im Internat wohnst): Dort stehen Erzieher:innen zur Verfügung, die bei der Alltagsgestaltung und beim sozialen Miteinander helfen.

Außerdem steht dir dein persönlicher Ansprechpartner, ein Bildungsbegleiter oder Case Manager, zur Seite. Ziel ist es, dich individuell zu fördern, damit du deine Ausbildung erfolgreich abschließen kannst und gut auf das Berufsleben vorbereitet bist. Bei der Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt unterstützt unser Absolventenmanagement bis zu sechs Monate nach deiner Ausbildung.

Gibt es eine Ausbildungs-/Schulbegleitung?

Eine spezielle Schulbegleitung gibt es nicht, aber unser Betreuungsnetz stellt sicher, dass du individuell unterstützt wirst.

Was gibt es für Wohnmöglichkeiten?

  • Internat: Wohnen direkt am Campus mit Betreuung rund um die Uhr
  • Ortsinternate: tagsüber besetztes Betreuerbüro
  • Außenwohngruppen / Boardinghouses: selbständiges Wohnen in WGs oder Einzelapartments, Betreuung nach Bedarf

Hat das BBWN einen Fahrdienst?

Einen eigenen Fahrdienst gibt es nicht, aber der Kostenträger kann einen persönlichen Fahrdienst für dich finanzieren. Unsere Standorte sind außerdem gut an den öffentlichen Nahverkehr angebunden.

Gibt es Ärzte vor Ort die Rezepte ausstellen können?

Ja, wir haben einen Psychiater und einen Allgemeinmediziner im Haus mit Kassenzulassung, die auch Rezepte ausstellen können.

Wie oft darf ich nach Hause fahren?

Du kannst jedes Wochenende und in den Ferien nach Hause. In der Regel übernimmt der Kostenträger zwei Heimfahrten pro Monat.

Wie sind die Ferienregelungen?

Die Ferienzeiten werden zu Beginn jedes Ausbildungsjahres neu festgelegt. Es gibt Ferien im Herbst, zu Weihnachten, Ostern, Pfingsten und im Sommer. Du bekommst sie mit dem Heimfahrplan mitgeteilt.

Junge Auszubildende beim Unterricht in der Berufsschule des SRH Berufsbildungswerk Neckargemünd

Schulische Voraussetzungen

Ist ein Schulabschluss notwendig?

Nein. Um an einer Berufsvorbereitung oder Ausbildung im Berufsbildungswerk teilzunehmen, benötigst du keinen bestimmten Schulabschluss. Wenn du eine Ausbildung anstrebst, ist es jedoch wichtig, dass du das erforderliche Leistungsvermögen mitbringst. Die Anforderungsprofile der Berufe sind sehr unterschiedlich – und das wird bei Bedarf noch einmal getestet. Du kannst auch während einer Berufsvorbereitung den Hauptschulabschluss (durch eine externe  Prüfung) nachholen. Während der Ausbildung ist die Anerkennung eines Realschulabschlusses (9+3) oder der Erwerb der Fachhochschulreife (Mittlere Reife + Ausbildung + Zusatzunterricht) möglich. Beides ist aber keine Voraussetzung für den Ausbildungsabschluss.

Ich bin minderjährig - was ist mit der Schulpflicht?

Die BvB ersetzt die Schulpflicht, sodass du auch starten kannst, wenn du noch schulpflichtig bist.

Junge Frau mit Locken lacht in die Kamara

Finanzierung

Bezahlt das BBW-Ausbildungsgeld?

Das Berufsbildungswerk selbst zahlt kein Ausbildungsgeld, aber der Kostenträger zahlt dir ein Taschengeld.

Wer bezahlt die Maßnahme? Gibt es einen Eigenanteil?

In den meisten Fällen übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten. Einen Eigenanteil gibt es nicht. Bei Fragen kannst du dich an deine zuständige Agentur für Arbeit wenden.

Sonstiges

Kann ich, wenn ich bereits eine Ausbildung begonnen habe, bei euch in ein späteres Ausbildungsjahr einsteigen (2. AJ oder 3. AJ)?

Klar, du kannst bei uns deine Ausbildung fortsetzen und in ein höheres Ausbildungsjahr einsteigen.