Erreichbarkeit und Vertretungsregelung

Erreichbarkeit
- Von Montag bis Freitag ist ab 7.00 Uhr morgens ein ärztlicher oder psychologischer Mitarbeiter der Abteilung Reha in Präsenz vor Ort (Im Spitzerfeld 25, 69151 Neckargemünd, Haus 12, Niveau 5).
- Er ist über die Nummer des Krisentelefons (Tel.: 0173/2171708) erreichbar und steht für Beratungsanliegen der Teilnehmenden sowie für Kriseninterventionen zur Verfügung (außer an Feiertagen bzw. in den BBW-Ferien). Im Urlaubs- oder Krankheitsfall steht eine Vertretung zur Verfügung, sie wird durch die Abteilungsleitung benannt.
- Ab 8.00 Uhr übernimmt der Krisendienst das Krisentelefon.
- Von 16.30 bis 17:30 Uhr ist an regulären Arbeitstagen der Hausarzt des BBWN telefonisch (unter der Mobilfunknummer 0173-6248749) sowie per Videosprechstunde erreichbar. Bei Bedarf ist nach vorheriger Absprache eine Präsenz vor Ort möglich.
- Für allgemeine Anliegen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat der Abteilung Reha in Haus 12/5/09a. Aktuell ist das Sekretariat von Montag bis Donnerstag von 8.00-13.30 Uhr persönlich besetzt (an regulären Tagen). Zukünftig werden die Öffnungszeiten erweitert. Das Sekretariat ist auch telefonisch erreichbar (Tel. 06223/89-2172) oder per Mail (Mailadresse: SEK.bbwn@srh.de).
Vertretungsregelung
Sollte ihr zuständiger Ansprechpartner ungeplant nicht da sein, erfahren Sie per Mail oder über einen Aushang, dass der geplante Termin nicht stattfindet. Nach Rückkehr des Mitarbeiters erhalten Sie einen neuen Termin. Für eine direkte Vertretung können Sie sich im Sekretariat Healthcare, Abteilung Reha (SEK.bbwn@srh.de, 06223 -89 2172) oder bei der Abteilungsleitung (BVB: stefanie.engelken-juki@srh.de, Ausbildung: marlene.trost@srh.de) melden. Für Notfälle wenden Sie sich bitte an unser Krisentelefon unter 0173 2171708 (Mo - Fr, 8:00 - 16:00 Uhr, ausgenommen Ferien und gesetzl. Feiertage).
- Für alle Teilnehmenden (virtuell und Präsenz) gilt: Bei einer geplanten Abwesenheit eines Mitarbeiters wird die Versorgung der Teilnehmenden vorab bedarfsgerecht geregelt.
- Für die Teilnehmenden in Präsenz gilt: Bei einer unvorhergesehenen kürzeren Abwesenheit eines Mitarbeitenden werden die Teilnehmenden über einen Aushang über die Abwesenheit informiert. Im Aushang wird darauf hingewiesen, dass die Teilnehmenden jederzeit über das Sekretariat oder die Abteilungsleitung eine Information zu verfügbaren Ansprechpartnern erhalten können. Von dort werden die Teilnehmenden bei Bedarf direkt an eine Ansprechperson weitervermittelt.
- Für die Teilnehmenden in der virtuellen Ausbildung gilt: Bei einer unvorhergesehenen kürzeren Abwesenheit eines Mitarbeitenden, informieren wir die Teilnehmenden per E-Mail über die Abwesenheit. Die E-Mail enthält zudem Kontaktdaten zu Sekretariat, Abteilungsleitung und Krisentelefon. In der E-Mail weisen wir darauf hin, dass die Teilnehmenden jederzeit über das Sekretariat oder die Abteilungsleitung eine Information zu verfügbaren Ansprechpartnern erhalten können. Von dort werden die Teilnehmenden direkt an eine Ansprechperson weitervermittelt.
Während der Abwesenheit eines Mitarbeiters ist zudem ein Abwesenheitsassistent geschaltet, der ebenfalls über Kontaktdaten zu Sekretariat, Abteilungsleitung und Krisentelefon informiert.
Für akute Krisenfälle stehen den Teilnehmenden das Krisentelefon und der Krisendienst zur Verfügung (Präsenzteilnehmer und virtuelle Teilnehmer).
Bei längeren Abwesenheiten wird bei Bedarf durch die Abteilungsleitungen ein vertretender Kollege bestimmt, der die Beratung der Teilnehmenden übernimmt.